Was kostet die Behandlung?
Die Frage nach den Kosten ist legitim und wichtig.
Wir berechnen alle unsere Leistungen entsprechend der GOT. Alle tierärztlichen Leistungen sind mit genauen Nettopreisen
in der öffentlich zugänglichen "Gebührenordnung für Tierärzte" (GOT) festgelegt. Die Preise staffeln
sich darin in "1-, 2- und 3-fachen Satz". Der 3-fache Satz ist vom Gesetzgeber eher für Nächte und Wochenenden vorgesehen.
Ein Unter- oder auch Überschreiten ist nicht zulässig.
Der Preis für eine einzelne Leistung ist auch gar nicht der springende Punkt. Für uns kommt es vielmehr darauf an, dass die Gesamtkosten
angemessen sind. Wenn das Röntgenbild ganz billig ist - aber gar nicht nötig war? Dann war billig doch verdammt teuer. Wir erläutern
Ihnen gerne unsere Arbeit und Abrechnung. Auf Wunsch erstellen wir Kostenvoranschläge, soweit die Situation medizinisch überschaubar ist.
Fragen Sie uns einfach.
Wir bitten höflich um unmittelbare Begleichung der Rechnung im Anschluss an jede Behandlung. Zur Bezahlung selbst haben Sie die Wahl:
Entweder bar oder mit EC-Karte. Behandlung auf offene Rechnung ist nicht möglich.
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